Berufliche Rehabilitation wird seltener anerkannt
Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Universität Halle
Zahlen der Anerkennung gehen zurück
Während im Jahr 2002 bei mehr als 50.000 Erwachsenen ein Anspruch auf berufliche Rehabilitation durch die Bundesagentur für
Arbeit anerkannt wurde, waren es 2007 nur noch rund 22.000. Mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs II im Zuge der Hartz-IVReform
hat sich dieser Trend verstärkt. Für Arbeitslosengeld II-Empfänger wurde der Prozess der Anerkennung komplizierter. Zu diesen
Ergebnissen kommt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Universität Halle.
Für eine Förderung mit entsprechenden Reha-Maßnahmen ist die Anerkennung des Rehabilitationsbedarfs durch die Bundesagentur für Arbeit Voraussetzung - seit 2002 geht die Zahl der Personen jedoch stetig zurück, die von der Bundesagentur für Arbeit als „beruflicher Rehabilitand" anerkannt wird: Im Bereich der beruflichen Wiedereingliederung erwachsener Menschen halbierte sich die Zahl von knapp 50.000 auf etwas mehr als 22.000 im Jahr 2007. Im Bereich der Ersteingliederung behinderter junger Menschen sind die Rückgänge weniger ausgeprägt (57.000 in 2002, 46.000 in 2007).
ARGE BFW warnt: Rechtsansprüche werden nicht genügend berücksichtigt
Für die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Deutscher Berufsförderungswerke keine Überraschung: „Die ARGE hat in den letzten Jahren verstärkt darauf hingewiesen, dass insbesondere aus dem Rechtskreis des SGB II die Rechtsansprüche der Menschen mit Behinderungen auf berufliche Rehabilitation nicht entsprechend berücksichtigt werden", so der Vorstandsvorsitzende Werner Otte, „mit der Folge, dass in den Berufsförderungswerken die Teilnehmerzahlen stark zurückgegangen sind."
Teilhabe am Arbeitsleben ist und bleibt wichtiges sozialpolitisches Ziel
Die Wissenschaftler betonen in der Studie, dass die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung ein wichtiges sozialpolitisches Ziel ist und bleibt. „Dieses Ziel ist ernst zu nehmen und gerade für die gesundheitliche Risikogruppe arbeitsloser oder prekär beschäftigter SGB II-Bezieher auszugestalten", so Michael Schubert. Hierbei gelte es auf institutioneller Ebene kurzfristige Effizienzstrategien zu reflektieren, die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure zu forcieren und die Rahmenbedingungen für eine kompetente und effektive Vermittlerarbeit zu gestalten. Dass hier dringend eine tragfähige Lösung gefunden werden müsse, unterstrich auch Werner Otte - zumal das Bundesverfassungsgericht festgestellt habe, dass die Organisationsform der Argen nicht verfassungskonform sei. Es gehe nicht an, „diese Unzulänglichkeit weiter auf dem Rücken der Behinderten auszutragen."
Lesen Sie dazu auch einen ausführlichen Bericht in der Rehavision Frühjahr 2009

