ARGE BFW und VDK: Beratungssituation in Job Centern?
ARGE BFW und der Sozialverband VdK fordern eine frühere und bessere Beratung in den Jobcentern
Für Menschen, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, hat der Gesetzgeber Vorsorge getroffen: Mit den Leistungen zur Teilhabe stehen ihnen rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um wieder in den Arbeitsmarkt zurückzufinden. Dieser Rechtsanspruch ist allerdings bei vielen Betroffenen zu wenig bekannt - die zuständigen Jobcenter beraten offenbar nur unzureichend oder gar nicht. Das belegte auch eine aktuelle Studie des IAB. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke und der Sozialverband VdK Deutschland fordern nun aktiv eine frühere und bessere Beratung in den Jobcentern ein.
Schon im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit müsse festgestellt werden, ob Betroffene einen Anspruch auf eine berufliche Rehabilitation haben, das bekräftigten Ulrike Mascher, Präsidentin des VdK Deutschland, und der ARGE-Vorstand Werner Otte, Manfred Geier und Ludger Peschkes. Gefragt sei eine tragfähige Lösung, zumal laut Bundesverfassungsgericht die aktuelle Organisationsform nicht verfassungskonform sei.
Studie belegt: immer weniger Leistungen zur Teilhabe
Die deutliche Abnahme der anerkannten Fälle für eine berufliche Rehabilitation ist signifikant spürbar: In den letzten fünf Jahren sank die Zahl der beruflichen Rehabilitanden um 56 Prozent. Im Zuge der Hartz-Sozialreformen wurde der Prozess der Anerkennung komplizierter, immer weniger Menschen mit Behinderung erhielten die notwendigen Leistungen zur Teilhabe, wie die Ergebnisse einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Universität Halle belegen. Die Belegungseinbrüche in den BFW spiegelten diese Zahl wider. ARGE BFW und VdK machen sich daher nun gemeinsam stark für den Rechtsanspruch von Menschen mit Behinderungen.

