Die Berufsförderungswerke
In dieser Zeit hat sich die ARGE BFW immer wieder den Anforderungen der Zeit gestellt und als Partner der Reha-Träger und der Politik ihre Kompetenzen eingebracht, um Lösungen zur erfolgreichen Integration zu entwickeln, „getreu dem SGB IX, das als Ziel die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft festschreibt", so der Vorsitzende Werner Otte in seiner Begrüßung anlässlich des 40. Bestehens der Arbeitsgemeinschaft.
Konsequent habe man eine inhaltliche Weiterentwicklung der Rehabilitationsmaßnahmen betrieben - „sowohl mit dem Ziel, den ständigen Veränderungen des Arbeitsmarktes im Qualifizierungsprozess gerecht zu werden, als auch um die Zunahme unterschiedlichster Krankheitsbilder erfolgreich bewältigen zu können", so der ARGE-Vorsitzende.
Berufliche Rehabilitation: Teilhabe der behinderten und von Behinderung bedrohter Menschen am Arbeitsleben
Berufsförderungswerke sind gemeinnützige, werteorientierte Dienstleistungsunternehmen im sozialen Bereich nach §35.
Kernaufgaben sind die Beratung, Diagnostik, Qualifizierung und Integration von Menschen mit Behinderungen in ihren verschiedenen Ausprägungen und Problemsituationen.
• Wichtigstes Ziel aller Aktivitäten der Berufsförderungswerke ist die Teilhabe der behinderten und von Behinderung bedrohter Menschen am Arbeitsleben und damit am aktiven Leben in der Gesellschaft.
• Berufsförderungswerke halten wohnortnahe Angebote - mittlerweile an über 90 regionalen Standorten - bereit.
• Individualität, Flexibilität und ganzheitliche pädagogische Konzepte sind die Basis. Handlungsorientierung und interdisziplinärer Teamarbeit sind wesentliche Merkmale der Berufsförderungswerke.
• Kooperationen mit Betrieben und mit anderen Reha- oder Bildungseinrichtungen und Institutionen werden nachdrücklich angestrebt. Berufsförderungswerke kooperieren europaweit.
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