Teil 2: Die Jahre von 1978- 1988
Herausforderungen und Probleme
Es waren wechselvolle Jahre: Die Dekade von 1978 bis 1988 gestaltete sich in der allgemeinen wirtschaftlichen und sozialpolitischen Entwicklung sehr unterschiedlich. Perioden des wirtschaftlichen Wachstums und der Weiterentwicklung der sozialen Systeme wurden abgelöst durch Jahre der Stagnation, der Verknappung finanzieller Ressourcen und der Kürzungen von Sozialleistungen zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und der Finanzen der Sozialleistungsträger.
Die Arbeitslosigkeit stieg von 3,8 % im Jahre 1980 auf 9,3 % im Jahre 1985 und lag 1988 immer noch bei 8,7 %.
Diese allgemeine Entwicklung spiegelte sich auch in den Herausforderungen und Problemen der Berufsförderungswerke wider.
Zwar wurden sie und das System der beruflichen Rehabilitation insgesamt nie in Frage gestellt, aber sie hatten einerseits mit Qualifizierungsoffensiven und damit verbundenen Überbelegungen und Wartezeiten sowie andererseits mit Restriktionen, Kürzungen und Belegungsproblemen zu tun. Diese vielfältigen Herausforderungen haben die Berufsförderungswerke auch deshalb unbeschadet überstanden, weil es gelang, über die ARGE die Zusammenarbeit und Weiterentwicklung der Berufsförderungswerke zu intensivieren und weil die ARGE sich zu einem allgemein akzeptierten und beachteten Gesprächspartner für Politik und Sozialleistungsträger entwickelt hatte.
Dies vor allem, weil ein Vorstand gewählt worden war, der sich erstmals aus einem Geschäftsführer (Ulrich Wittwer, BFW Hamburg), einem Vertreter der Rentenversicherung (Erster Direktor Eberlein, LVA Oberbayern) und einem Vertreter der BAA (Präsident a.D. Dr. Wehner, LAA Hessen) zusammensetzte und der nicht nur das uneingeschränkte Vertrauen aller Berufsförderungswerke genoss, sondern durch Kompetenz und Sachlichkeit auch nach außen überzeugen konnte.
Entwicklung der Sozialgesetzgebung
Das einschneidendste Gesetz Ende der 70er Jahre war das 20. Rentenanpassungsgesetz (20. RAG). Wegen finanzieller Engpässe bei der Rentenversicherung wurde die Zuständigkeit für berufliche Rehabilitation auf die Bundesanstalt für Arbeit (BAA) übertragen, wenn die Antragsteller noch keine 15 Beitragsjahre aufweisen konnten.
Damit wurde die BAA erstmals seit 1957 Hauptrehabilitationsträger. Auf die jahrzehntelang angesammelten
Erfahrungen bei der Rentenversicherung wurde damals ohne sachlichen Grund verzichtet. Diese Neuregelung löste bei den Berufsförderungswerken Ängste aus. Doch der ARGE gelang es, in Gesprächen mit dem Präsidenten und leitenden Mitarbeitern der BAA eine umfangreiche Schulung der Referenten der Landesarbeitsämter und Mitarbeiter der Arbeitsämter durchzusetzen, die ab Juni 1978 auch in Berufsförderungswerken durchgeführt wurde. Im November 1978 verabschiedete die Bundesanstalt die AReha mit entsprechenden Dienstanweisungen - und erstmals war die ARGE in den Formulierungsprozess der AReha einbezogen worden. Bereits 1981 war die Bundesanstalt für Arbeit bei 77 % aller Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation Leistungsträger, so dass die Ausgaben bei der BAA entsprechend stiegen - Kosten, die nicht auf höhere Kosten bei den Berufsförderungswerken zurückzuführen waren, wie die ARGE überzeugend darlegen konnte.
Die erste Hälfte der 80er Jahre war geprägt durch Gesetze, die zu vielfältige Kürzungen und Sparmaßnahmen führten: das Arbeitsförderungskonsolidierungsgesetz, das Zweite Haushaltsstrukturgesetz (1981), das Gesetz zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushaltes (Haushaltsbegleitgesetz 1983) sowie das Haushaltsbegleitgesetz 1984. Die ARGE konnte durch ihre Stellungnahmen die gravierendsten Einschnitte verhindern. So wurde erreicht, dass von einer Zuzahlung bei Internatsunterbringung abgesehen und das Übergangsgeld nicht auf das Niveau für Nichtbehinderte abgesenkt wurde. Mit der als Qualifizierungsoffensive gedachten 7. Novelle zum AFG von 1985 wurden einige Kürzungen wieder zurückgenommen. So gelang es, eine Erhöhung des
Übergansgeldes zu erreichen und den Anspruchsberechtigtenkreis auf Übergangsgeld zu erhöhen, zudem konnte die BAA für die Verabschiedung eines Qualifizierungserlasses (28.1.1985) gewonnen werden, der die Belegung von „Billiganbietern" verhindern sollte.
Vereinbarungen mit den Rehabilitationsträgern
Die ARGE hat in diesen Jahren umfangreiche Gespräche mit dem BMAS, den Reha-Trägern dem DGB sowie mit Vertretern der Arbeitgeberverbände geführt, um die Rehabilitation weiterzuentwickeln, die Zusammenarbeit zu vertiefen,
aber auch um die Existenz der Berufsförderungswerke zu sichern, denn die Reha-Träger mahnten bei den Berufsförderungswerken immer wieder Kostendämpfungsmaßnahmen an. Die Gespräche führten zu mehreren Vereinbarungen, darunter die Grundsätze über die Angemessenheit von Kosten in Einrichtungen der beruflichen
Rehabilitation (1981), die Fortschreibung der Grundsätze der Berufsförderungswerke, die Verabschiedung der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Reha-Trägern und Berufsförderungswerken sowie die Vereinbarung über Lernorte der beruflichen Bildung, die vom Ausschuss für Fragen Behinderter es Bundesinstituts für Berufsbildung erarbeitet wurde.
Inhaltliche Weiterentwicklungen
Die ARGE hat auch zu wichtigen inhaltlichen Weiterentwicklungen beigetragen, die die Qualifizierung der behinderten Menschen verbessert und die Leistungsfähigkeit der Berufsförderungswerke unterstrichen haben. So wurden eine Konzeption für Rehabilitationsvorbereitungslehrgänge erarbeitet, Betriebspraktika in die Ausbildung eingeführt und die Dauer der Ausbildung ausführlich mit den Rehabilitationsträgern diskutiert. Zudem wurde die Vermittlungssituation der Rehabilitanden ab 1983 systematisch erfasst und eine jährliche Untersuchung der Abbrüche eingeführt.
Insgesamt waren die Jahre von 1978 bis 1988 für die ARGE und die Berufsförderungswerke und damit für die Integration behinderter Menschen in das Arbeitsleben sehr erfolgreich. Zwar waren die Berufsförderungswerke immer wieder mit Restriktionen, Kürzungen und Belegungsproblemen konfrontiert, in ihrer Existenz aber waren sie nie gefährdet. Die ARGE wurde von ihren Partnern bei Planungen, Veränderungen und vor Gesetzesänderungen stets gehört und konnte
sehr oft erfolgreich viele negative Veränderungen für Behinderte, die berufliche Rehabilitation und die Berufsförderungswerke verhindern.

