Teil 1: Die ersten 10 Jahre von 1968-1978
Vorgeschichte
Die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke und die Planung und Errichtung der einzelnen Berufsförderungswerke hat ihre Ursachen in der Entwicklung der Wirtschaft und der gesellschaftlichen Veränderungen in den 1960ger Jahren. Die Bundesrepublik Deutschland war gekennzeichnet von einem stetigen Wirtschaftswachstum und scheinbar unbegrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen. Die Arbeitslosenzahlen lagen bei .....%. Es bestand im Grunde Vollbeschäftigung und es gab einen allgemeinen Arbeitskräf-temangel, vor allem aber einen Mangel an Fachkräften.
Bereits 1957 war durch die Gesetze über die „Neuregelung des Rechts der Rentenver-sicherung der Arbeiter und Angestellten" berufliche Rehabilitation als Regelleistung der Rentenversicherung eingeführt worden. Die Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung sind seitdem unter dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente" zu gewähren, damit ein vorzei-tiges Ausscheiden der Versicherten aus dem Erwerbsleben verhindert wird und sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben eingegliedert werden.
Mehr und mehr wurde erkannt, dass Eingliederung in das Arbeitsleben gleichzeitig Teilhabe an der Gesellschaft bedeutet und dass Arbeit mehr ist als Broterwerb. Arbeit entscheidet über Zugehörigkeit oder Außenseitertum. Der behinderte Mensch zieht für sich selbst Gewinn in Form von persönlicher Befriedigung und Stärkung des Lebensmutes und des Selbstbewusst-seins.
„Wir wollen uns denjenigen zuwenden, die trotz Wirtschaftswachstum und Wohlstand im Schatten der Gesellschaft leben, den Behinderten und Benachteiligten", hieß es in der Regierungserklärung von Bundeskanzler Brandt im Jahre 1969. Und Bundespräsident Gustav Heinemann stellte fest, „eine Gesellschaft, die alte Menschen und behinderte Menschen aller Arte nicht als natürlichen Teil ihrer selbst zu achten und zu behandeln weiß, spricht sich selbst das Urteil".
Willy Brandt und Bundesminister Walter Arend erklärten die 70ger Jahre zum Jahrzehnt der Rehabilitation.
Diese humanitären Wertevorstellungen und sozialen Grundsätze prägten die 70ger Jahre. Der gesellschaftliche Konsens darüber, dass Behinderten umfassende Leistungen zu gewähren sind, damit sie im Wettbewerb mit Gesunden bestehen können, war groß. Dennoch ist nicht zu vergessen, dass die Gesellschaft sich nicht fragen musste, welche Opfer sie gegebenenfalls für ihre Wertevorstellungen zu erbringen bereit sei, da man „aus dem Vollen schöpfen konnte". Unabhängig davon ist festzustellen, dass überzeugte Sozialpolitiker sich seinerzeit gegenüber rein wirtschaftlich denkenden Entscheidungsträgern durchsetzen konnten.
Die Gründung, Ziele und Leitgedanken
Auf diesem Hintergrund wurde am 15.1.1968 im Berufsförderungswerk Heidelberg die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke gegründet. Gründungsmitglieder wa-ren neben dem Berufsförderungswerk Heidelberg die Berufsförderungswerke Bad Pyrmont, Berlin, Birkenfeld, Bookholzberg, Heidelberg-Schlierbach, Schömberg und Wildbad.
Die Arbeitsgemeinschaft verabschiedete bereits damals mit der Gründungsurkunde Grund-sätze, die in ihren wesentlichen Punkten noch heute Gültigkeit haben. So setzte sie sich u.a. zum Ziel
- im Rahmen der vollen Selbstständigkeit und Handlungsfreiheit jeder einzelnen Einrichtung mit dazu beizutragen, dass die Bemühungen um die Eingliederung und Wiedereingliederung von Behinderten in Arbeit und Beruf unter Beachtung neuer Erkenntnisse und zeitgerechter Methoden zum größten Erfolg geführt werden,
- fachlich eng zusammenzuarbeiten und gegenseitig Erfahrungen auszutauschen,
- enge Kontakte zu den Partnern der Berufsförderungswerke auf Bundes- und Landesebene zu pflegen und mit ihnen vertrauensvoll zusammenzuarbeiten,
- Mindestanforderungen für Rehabilitationseinrichtungen zu erarbeiten.
Bereits im Juli 1968 verabschiedete die Arbeitsgemeinschaft einen Grundsatzplan zur Schaffung einer ausreichenden Anzahl von zeitgerechten Plätzen und Einrichtungen für die Eingliederung und Wiedereingliederung von Behinderten in Arbeit und Beruf. Dieser enthielt Grundzüge der Konzeption des Auf- und Ausbaus von Berufsförderungswerken und war eine wichtige Grundlage für die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) in Abstimmung mit den Ländern, der Renten- und Unfallversicherung sowie der Bundesanstalt für Arbeit entwickelte endgültige Konzeption für ein flächendeckendes Netz von Berufsförde-rungswerken.
Die Konzeption wurde dann 1970 in das erste „Aktionsprogramm zur Förderung der Rehabilitation der Behinderten" aufgenommen. Bereits darin wurde festgelegt, dass Berufsförderungswerke spezifische Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation erwachsener Behinderter sind und eine Qualifizierung in zukunftsorientierten Berufen auf der Grundlage moderner Methoden der Erwachsenenbildung unter Einsatz ausbildungsbegleitender medizinischer, psychologischer und sozialer Fachdienste durchführen.
In der vorläufigen Satzung vom 22.2.1973, die am 26.1.1978 offiziell verabschiedet wurde, legte die Arbeitsgemeinschaft u.a. folgende Aufgaben und Ziele fest:
- Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch der Berufsförderungswerke unterei-nander, wie z.B.
- Abstimmung in Fragen der Ausbildung und Koordinierung der Ausbil-
dungsprogramme
- Zusammenarbeit bei der Fortbildung der Fachkräfte
- Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung von Ausbildungsprogrammen, Ausbildungsmethoden und -didaktik, sowie der Forschung und Dokumentation
- Wahrnehmung gemeinschaftlicher Interessen, insbesondere
- Zusammenarbeit mit den Trägern der Rehabilitation
- Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und den zuständigen Ministerien und Behörden der Länder
- Zusammenarbeit mit den zuständigen Institutionen auf Bundesebene, die an der Rehabilitation beteiligt sind.
Wichtigste Ergebnisse der Arbeit
Die Umsetzung der Konzeption und die Errichtung der Berufsförderungswerke hat die Arbeitsgemeinschaft vor allem in den Anfangsjahren sehr intensiv begleitet. Der erste Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft und Direktor des Berufsförderungswerkes Heidelberg, Herr Werner Boll, war mehrere Jahre Berater des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, das Berufsförderungswerk Heidelberg unterhielt im Auftrage des BMA eine Beratungsstelle für Rehabilitation, der vom Ministerium die Pläne für den Neubau oder Umbau von Berufsförderungswerken zur Begutachtung vorgelegt wurden. Der ehemalige Arbeitsvermittler Boll verfolgte mit der Rehabilitation der Behinderten in Berufsförderungs-werken das Ziel, behinderungsspezifische Defizite durch ein Höchstmaß an beruflicher Quali-fizierung zu kompensieren und sie so konkurrenzfähig für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu machen.
Leider musste Werner Boll Anfang der 70ger Jahre aus persönlichen Gründen sein Amt als Vorsitzender niederlegen und es gelang nicht sofort, einen neuen Vorsitzenden zu wählen. So war der Direktor des Berufsförderungswerkes Dortmund, Herr Herbert Schmahl, bis 1978 kommissarischer Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft.
Doch auch in dieser Zeit hat die Arbeitsgemeinschaft effektive Arbeit geleistet. Insbesondere sind zu nennen:
- Die Entschließung vom 6.10.1970, in der ein Vorschlag für eine vorläufige Gesamtplanung von Berufsförderungswerken mit einer Gesamtkapazität von 9.000 Ausbildungsplätzen vorgelegt wurde
- Die kritische Begleitung der Entwicklung des „Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation" vom 7.8.1974 mit dem versucht wurde, das bis dahin sehr unterschiedliche Recht der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zu vereinheitlichen und zu verbessern. Die Arbeitsgemeinschaft bemängelte, dass dies nur sehr unzureichend gelang und es vor allem nicht gelungen war, ein einheitliches Rehabilitationsgesetz zu schaffen.
- Auch zu dem Ersten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB I) vom 11.12.1975 hat die Arbeitsgemeinschaft Stellung genommen. Aber das von ihr geforderte Ziel des nahtlosen Überganges von der Akutversorgung zur Rehabilitation wurde nicht verwirklicht.
Über Veranstaltungen der Europäischen Union hat die Arbeitsgemeinschaft an einem internationalen Erfahrungsaustausch über Rehabilitationsgrundsätze teilgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass die Konzeptionen zu Rehabilitationseinrichtungen in den meisten Ländern von den Vorstellungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen. Nur in Frankreich, den Niederlanden und in Österreich gab es einige vergleichbare Einrichtungen.

