40 Jahre Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke - Teil 4
Das vierte Jahrzehnt: Ein Jahrzehnt voller „Wechselbäder"
- die Jahre von 1999- 2008
von Ulrich Wittwer und Mafred Thrun
Seit Gründung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Deutscher Berufsförderungswerke hatte es viele Veränderungen, oft Verbesserungen für die Belange
behinderter Menschen gegeben. Das änderte sich im vierten Jahrzehnt des Bestehens der ARGE, als Kürzungen im Bereich der beruflichen Rehabilitation beschlossen wurden, die zu einer Verschlechterung der Situation der behinderten Menschen führten. Mit den „Hartz-Gesetzen" 2004 kam es schließlich sogar zu einer Gefährdung der gesamten Rehabilitationsstrukturen - was durch die parallel stattfindende Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit noch einmal verschärft wurde.
1996 wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung der Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation in eine Kannleistung umgewandelt, sofern die behinderten Menschen nicht schwerbehindert oder Jugendliche sind. Außerdem wurde die Höhe der Lohnersatzleistungen
„harmonisiert", d.h. auf dem untersten Niveau angepasst. Der ARGE gelang es durch entschlossene Intervention, mit dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz
1997 den Rechtsanspruch ab 1.4.1997 wieder für Personen zu sichern, die wegen Art oder Schwere der Behinderung auf besondere Hilfen angewiesen sind.
Unabhängig davon kündigte die BA 1997 die „Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Reha-Trägern und BFW" und die „Grundsätze über die Angemessenheit von Kosten in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation". Die übrigen Reha-Träger schlossen sich 1998 an. Damit war die Grundlage
für eine vertrauensvolle und unbürokratische Zusammenarbeit vorerst entfallen. Die intensiven Bemühungen der ARGE für eine Nachfolgeregelung blieben jedoch
nicht ohne Erfolg: 1999 wurde der „Rahmenvertrag zwischen Reha-Trägern und BFW" unterzeichnet, in dem sich die Vertragspartner zu dem besonderen Leistungsangebot der BFW und einem partnerschaftlichen Zusammenwirken bekennen.
Ein entscheidender Schritt zur Weiterentwicklung der Rehabilitation war die Verabschiedung des SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen", das am 1.7.2001 in Kraft trat. Die ARGE war intensiv an der Erarbeitung des Gesetzes beteiligt und konnte u. a. erreichen, dass BFW und BBW im Gesetz ausdrücklich als Leistungserbringer für Leistungen der beruflichen Rehabilitation genannt werden. Gleichermaßen engagierte sich die ARGE bei der Erarbeitung des „Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter" 2000, ebenso aktiv brachte sie sich bei der Abfassung des Gesetzes gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ein, das 2002 verabschiedet wurde. Die ARGE hat früh versucht, den negativen Entwicklungen in der beruflichen Rehabilitation zu begegnen und Akzente für die Weiterentwicklung der beruflichen Rehabilitation und der BFW zu setzen.
So machte sie mit dem Erfurter Fachkongress „Wir bilden Zukunft" 1998 deutlich, dass BFW soziale Dienstleistungsunternehmen sind, die als Ansprechpartner für individuelle Lösungen zur Qualifizierung von behinderten Menschen zur Verfügung stehen. In dem dort verabschiedeten „Programm zur Weiterentwicklung der BFW" wurden als Leitgedanken Kundenorientierung, Qualitätsbewusstsein und Wirtschaftlichkeit hervorgehoben. Als wichtigste Ziele wurden eine umfassende Qualifizierung und die Eingliederung der behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt genannt.
Von nachhaltiger Bedeutung war auch der Berliner Kongress „Karrieren statt Barrieren SGB IX - eine erste Bilanz" 2002, der sichtbar machte, dass mit dem SGB IX nicht nur Barrieren am Arbeitsplatz, sondern auch in Köpfen beseitigt werden sollen. Mit dem dort verabschiedeten „Berliner Programm" programmierten die BFW ihre Weiterentwicklung. Reformgesetze bedrohen berufliche Rehabilitation Hatte es nach Inkrafttreten des SGB IX eine nicht erahnte Stärkung der beruflichen Rehabilitation und eine nie erreichte Belegung der BFW gegeben, zeichneten sich mit Auflösung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung 2002 und der Aufteilung der Zuständigkeiten auf die Bundesministerien für „Wirtschaft und Arbeit" sowie „Gesundheit und Soziale Sicherung", vor allem aber mit den „Gesetzen für moderne Dienstleistungen (Hartz-Gesetze)" gewaltige Probleme für die berufliche Rehabilitation und die BFW ab.
Hartz I und II brachten 2003 neue Arbeitsmarktinstrumente und führten zu Strukturanpassungsmaßnahmen bei der BA (Kürzungen der Eingliederungstitel, weniger Mittel für Arbeitsmarktpolitik und Qualifizierung), Rehabilitation wurde in den Hartz-Gesetzen I bis III überhaupt nicht erwähnt, Hartz IV, das als SGB II in das Sozialgesetzbuch einfloss, enthielt zur Rehabilitation keine klaren Regelungen. Zwar galten für Eingliederungsleistungen an erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige im Sinne des SGB II die entsprechenden Bestimmungen des SGB III, die Zuständigkeit wurde aber unbefriedigend geregelt und führte von Anfang an zu großen Problemen. Innerhalb kürzester Zeit traten in großem Maße Anmelde- und Belegungsrückgänge in den BFW ein, betriebswirtschaftliche Probleme folgten.
Nach Neuwahlen am 21.04.2004 sah sich der neue ARGE-Vorstand mit Manfred Thrun an der Spitze Problemen gegenüber, die es vorher nicht gegeben hatte. Diese Negativentwicklung verstärkte sich 2005 und erfasste nahezu alle Einrichtungen. In großer Solidarität setzten dann mit erheblichen Anstrengungen vielfältige Aktivitäten der ARGE ein, die ihre Höhepunkte 2005 und 2006 hatten. Gespräche mit Bundes- und Landespolitikern, Ministerien, Reha-Trägern und ihren Spitzenverbänden sowie Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und
Sozialverbänden waren kennzeichnend für die systematische Vorgehensweise.
Nahezu permanent gab es Initiativen und vor allem wurde das BMAS bis hin zu seiner Leitung in alle Aktivitäten eingebunden. Dort fand die ARGE besonders große
Unterstützung. Inzwischen wirkten sich die Belegungsrückgänge von durchschnittlich etwa 40 % aus. Erste BFW mussten Liquiditätsprobleme und Insolvenzgefahren aufzeigen, Restrukturierungen wurden eingeleitet und einige Sozialpläne vereinbart. Im Laufe der Monate mussten in den 28 BFW etwa 1800 Stellen eingespart werden.
Auf dem Höhepunkt dieser Entwicklungen wurde am 18.01.2006 auf Anregung des BMAS und unter Beteiligung von Spitzenvertretern der Reha- Träger sowie aller BFW in Erkner bei Berlin eine Klausurveranstaltung durchgeführt. Gemeinsame Vereinbarung war, dass das System der beruflichen Rehabilitation der BFW bewahrt werden soll, die BFW auch in schwierigen Zeiten eine wirtschaftliche Perspektive haben sollen und Angebote, Strukturen sowie Preispolitik über gemeinsam entwickelte Lösungen fortgeschrieben und wichtige Einzelfragen in gemeinsamen Arbeitsgruppen bearbeitet werden sollen.
Zunächst wurden drei Arbeitsgruppen gebildet: Für Mengen-, Flächenpolitik, Entwicklung von Preismodellen, für Qualitätssicherung und für das „Neue Reha-Modell". Alle Gruppen wurden sofort aktiv, wobei sich die Arbeitsgruppe „Neues Reha-Modell" schon deshalb hervorhob, weil hier die konzeptionelle Zukunftsausrichtung
vorangebracht wurde. Bereits Mitte 2007 lagen die Arbeitsergebnisse vor, am 03.09.2007 verpflichteten sich die BFW einstimmig, die Ziele zur Weiterentwicklung entsprechend den Arbeitsgruppenergebnissen umzusetzen. Grundlage für die zukünftige strategische Ausrichtung aller BFW sollte das von der Arbeitsgruppe entwickelte Konzept sein. Damit begann in den BFW der Veränderungsprozess zur Einführung des „Neuen Reha-Modells".
Gleichzeitig übernahm Werner Otte den Vorsitz der ARGE. 2008/2009 ist die Belegung zwar gegenüber der Situation 2004 um 45 % zurückgegangen, zugleich hat sich in den BFW aber das Bild des „Neuen Reha-Modells" geformt - mit einer Veränderung der Einrichtungen von primär Ausbildungs- hin zu Integrationszentren für behinderte Menschen mit deutlich verstärkter Individualisierung.
Die BFW sind in der Zukunft angekommen.

