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Prävention

 

Den Arbeitsplatz erhalten – Maßnahmen zur medizinischen und beruflichen Rehabilition vermeiden

Im Hinblick auf den demografischen Wandel werden die Aktualisierung des beruflichen Wissens und der Erhalt der Handlungskompetenz immer wichtiger. Auch die berufliche Weiterqualifizierung älterer Beschäftigter wird immer häufiger als notwendig erachtet. Wissenstransfer und Wissensintegration zwischen älteren und jüngeren Beschäftigten sind ebenfalls von zunehmender Bedeutung.
Bei der Einführung und Umsetzung entsprechender Konzepte sind die Berufsförderungswerke behilflich:

Den Arbeitsplatz erhalten!

Im Zusammenhang mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX kann dem Verlust der Beschäftigungsfähigkeit - und in der Folge des Arbeitsplatzes - durch Aktualisierung der berufsbezogenen Kompetenzen vorgebeugt werden.
Man unterscheidet hier zwischen Verhältnis- und Verhaltensprävention: es sind sowohl die betroffene Person selbst mit ihren gesundheitlichen Einstellungen und Verhaltensweisen als auch deren Arbeitsumfeld mit (möglicherweise gesundheitsfördernden) Faktoren zu berücksichtigen.

Vernetzung von medizinischer und beruflicher Rehabilitation

In Zusammenarbeit mit der BARMER und der AOK beraten die Berufsförderungswerke Versicherte, die bereits im Krankengeldbezug stehen. Wir zeigen Möglichkeiten der Integration am bisherigen Arbeitsplatz oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf. Diese Beratungen werden nach einheitlichen Standards durchgeführt.

Berufstätigen mit gesundheitlichen Einschränkungen schneller wieder ins Arbeitsleben zurückverhelfen – das ist ein wichtiges Ziel, das sich die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke sowohl mit ihren Kooperationsprojekt „fit for work“ mit der BARMER als auch in der Kooperation mit der AOK setzen.

Artikel der Barmer Ersatzkasse über „fit for work“
Gemeinsame Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke vom 01.06.07

Beratung von Unternehmen und Institutionen

Arbeitgeber sind nach der Novellierung des § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten.
Über 70 % der deutschen Arbeitnehmer arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen. Gerade für diese Zielgruppe wurde ein Modell entwickelt, wie ein betriebliches Eingliederungsmanagement effektiv und effizient zum Einsatz kommen kann. Mehr zu dieser Beratungskompetenzen finden Sie auf dieser Website unter Wir im Dialog, ein Projekt der Berufsförderungswerke.

wir im dialog - Logo

mehr in Projekte > Wir im Dialog

Berufsförderungswerke sind in der Lage, Unternehmen bei der Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagementsystems bzw. eines Gesundheitsmanagements zu beraten.

 

Hier finden Sie den Link zum Abschlussveranstaltung des Projektes EIBE 2008 in Nürnberg.

Die Abkürzung EIBE steht für "Entwicklung und Integration eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach §84 Abs. 2 SGB IX".
Ziel war die Einführung eines BEM in den deutschen Berufsförderungswerken und die Sammlung von Erfahrungen mit dem 2004 gesetzlich verankerten Instrument.

 

Unser Ansprechpartner zum Thema Prävention ist:

Geschäftsführer des BFW Nürnberg
Reiner Eggerer
Schleswiger Straße 101
90427 Nürnberg

Tel.: 09 11 9 38 - 72 22
Mail: reiner.eggerer[at]bfw-nuernberg.de

Termine

8. bis 10. März 2010

Rehawissenschaftliches Kolloquium 2010 in Leipzig

Das nächste Rehawissenschaftliches Kolloquium wird im März 2010 in Leipzig stattfinden.
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6. bis 9. Oktober 2010

Rehacare 2010

 Im Jahr 2010 wird die Rehacare vom 6.-9. Oktober in Düsseldorf stattfinden.
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