Prävention
Den Arbeitsplatz erhalten – Maßnahmen zur medizinischen und beruflichen Rehabilition vermeiden
Im Hinblick auf den demografischen Wandel werden die Aktualisierung des beruflichen Wissens und der Erhalt der Handlungskompetenz immer wichtiger. Auch die berufliche Weiterqualifizierung älterer Beschäftigter wird immer häufiger als notwendig erachtet. Wissenstransfer und Wissensintegration zwischen älteren und jüngeren Beschäftigten sind ebenfalls von zunehmender Bedeutung.
Bei der Einführung und Umsetzung entsprechender Konzepte sind die Berufsförderungswerke behilflich:
Den Arbeitsplatz erhalten!
Im Zusammenhang mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX kann dem Verlust der Beschäftigungsfähigkeit - und in der Folge des Arbeitsplatzes - durch Aktualisierung der berufsbezogenen Kompetenzen vorgebeugt werden.
Man unterscheidet hier zwischen Verhältnis- und Verhaltensprävention: es sind sowohl die betroffene Person selbst mit ihren gesundheitlichen Einstellungen und Verhaltensweisen als auch deren Arbeitsumfeld mit (möglicherweise gesundheitsfördernden) Faktoren zu berücksichtigen.
Vernetzung von medizinischer und beruflicher Rehabilitation
In Zusammenarbeit mit der BARMER und der AOK beraten die Berufsförderungswerke Versicherte, die bereits im Krankengeldbezug stehen. Wir zeigen Möglichkeiten der Integration am bisherigen Arbeitsplatz oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf. Diese Beratungen werden nach einheitlichen Standards durchgeführt.
Berufstätigen mit gesundheitlichen Einschränkungen schneller wieder ins Arbeitsleben zurückverhelfen – das ist ein wichtiges Ziel, das sich die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke sowohl mit ihren Kooperationsprojekt „fit for work“ mit der BARMER als auch in der Kooperation mit der AOK setzen.
Artikel der Barmer Ersatzkasse über „fit for work“
Gemeinsame Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke vom 01.06.07
Beratung von Unternehmen und Institutionen
Arbeitgeber sind nach der Novellierung des § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten.
Über 70 % der deutschen Arbeitnehmer arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen. Gerade diese verfügen oftmals aber nicht über die nötigen Ressourcen, die für ein effektives und effizientes betriebliches Eingliederungsmanagement erforderlich sind.
Berufsförderungswerke bieten Unternehmen und Institutionen individuelle und kompetente Beratung sowie Steuerung und Moderation dieses Prozesses an. Ihre Mitarbeiter sind Experten auf diesem Gebiet und haben Kenntnisse über die verschiedenen Rehabilitationsmaßnahmen, den Zugang von Leistungen, Grundkenntnisse im Arbeits- und Schwerbehindertenrecht und den sich daraus ergebenden unterschiedlichen Anforderungen an den Betrieb.

